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   RG, 24.11.1938 - V 165/38   

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https://dejure.org/1938,557
RG, 24.11.1938 - V 165/38 (https://dejure.org/1938,557)
RG, Entscheidung vom 24.11.1938 - V 165/38 (https://dejure.org/1938,557)
RG, Entscheidung vom 24. November 1938 - V 165/38 (https://dejure.org/1938,557)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist eine Sprungrevision, die lediglich mit der Rüge von Verfahrensverstößen begründet wurde, als unzulässig zu verwerfen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 158, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 3/17 R

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Ob die Rechtsauffassung zutrifft, ist dagegen eine Frage der Begründetheit der Revision (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 75 Nr 3 RdNr 18; BSGE 70, 186SozR 3-1200 § 53 Nr 4 = Juris RdNr 21; BSG Urteil vom 5.12.1989 - 5 RJ 7/88 - Juris RdNr 11 bzgl zugelassener Revision; BSGE 55, 115, 116 = SozR 1500 § 162 Nr 17; BFH Urteil vom 13.11.1996 - I R 120/94 - Juris; BFHE 180, 490BStBl II 1996, 535; BFH Urteil vom 17.1.1996 - II R 88/94 - Juris; BVerwGE 102, 95, 99; BGH Urteil vom 14.7.2011 - III ZR 196/10 - Juris RdNr 7 ff; BGHZ 10, 367, 368; RG JW 1937, 2201 Nr 15; RGZ 158, 318, 320; RG HRR 1937, 1034 mwN).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Dies entspricht der Rechtspr zu § 549 Abs. 1 Zivilprozeßordnung (ZPO) (BGH NJW 1954, 73 mwN; RGJW 1937, 2201 Nr. 15; RGZ 158, 318, 320; RG HRR 1937, 1034; Albers in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl 1992, § 549 Anm 1 und § 554 Anm 2; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 14. Aufl 1986, § 144 II 4 S 928 mwN).
  • BGH, 18.11.1952 - I ZR 218/52

    Rechtsmittel

    Nicht frei von Widerspruch sind auch die Bemerkungen bei Sydow-Busch ZPO 22. Aufl. (1941): Während sich die Bemerkungen in Anmerkung 1 zu § 512 a (S. 685) und im Eingang der Anmerkung 5 zu § 549 (S. 756 f) noch völlig mit den entsprechenden Bemerkungen früherer Auflagen decken (z.B. 20. Aufl. 1930 erster Band S. 640, 713) und sich unter ausdrücklicher Ablehnung der abweichenden Auffassungen von Jonas und Baumbach der Rechtsprechung des Reichsgerichts anschließen, wird in der 22. Auflage am Ende der Anmerkung 5 zu § 549 (S. 757) unter Bezugnahme auf RGZ 158, 318 (320) die Ansicht vertreten, daß die Revision als unbegründet zurückzuweisen sei.

    Dagegen wird die Rechtsprechung zu § 549 Abs. 2 ZPOüberhaupt nicht erwähnt; diese Rechtsprechung ist im übrigen für die Entscheidung RGZ 158, 318 ohne Bedeutung.

    Die Entscheidung RGZ 158, 318 ist also offensichtlich mißverstanden worden, wenn sie bei Sydow-Busch 22. Aufl. in Anm. 5 am Ende zu § 549 ZPO für die Zulässigkeit einer Revision angeführt wird, die sich gegen eine ausschließlich die örtliche Zuständigkeit bejahende Entscheidung richtet.

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 54/79

    Übersetzung eines fremdsprachigen Schriftstücks - Objektive Beweislast -

    Nach seinem Urteil vom 24. November 1938 (RGZ 158, 318, 319 f) wird durch § 566a Abs 3 (jetzt Satz 2) ZPO keine Prozeßvoraussetzung der Revision, sondern ein Erfordernis ihrer sachlichen Begründetheit geschaffen.
  • BFH, 22.10.1971 - II R 104/70

    Zulässigkeit der Revision - Revisibilität der gerügten Rechtsnorm - Revisibilität

    Die Zulässigkeit der Revision (§ 124 FGO) hängt davon aber nicht ab (vgl. RGZ 158, 318 [319]).
  • BVerwG, 26.08.1976 - 3 C 77.75

    Feststellung eines Schadens an einem beteiligungsähnlichen Rechtsverhältnis -

    Die Tatsache, daß der Mangel in der vom Gesetz geforderten Form prozeßrechtlich geltend gemacht worden und die Revision damit zulässig ist, bliebe aber bestehen (vgl. RGZ 158, 318).
  • BGH, 12.06.1961 - III ZR 159/60

    Widerklagefrist im Enteignungsentschädigungsverfahren

    Diese Vorschrift betrifft nur die Rüge von Verfahrensmängeln, die im Revisionsverfahren nicht von Amts wegen zu beachten sind (RGZ 158, 318, 319; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 140 I 3 S. 696; Stein/Jonas/Schönke, ZPO, 18. Aufl., § 566 a IV 1).
  • BGH, 28.04.1976 - IV ZR 51/75

    Zulässigkeit der Stützung einer Sprungrevision auf Mängel des Verfahrens -

    Dabei handelt es sich weder um angebliche Fehler in der eigentlichen Urteilsfindung (vgl. hierzu RGZ 139, 353, 354: Widerspruch zum unstreitig festgestellten Sachverhalt; RGZ 149, 321, 323 ff: Widerspruch zu den in den Sitzungsniederschriften festgestellten Parteianträgen) oder um sonst von Amts wegen zu beachtende Verfahrensmängel (vgl. RGZ 151, 66; 154, 147; 158, 318) noch um Versehen, welche die unmittelbare Grundlage eines sachlich-rechtlichen Irrtums bilden (vgl. RG JW 32, 1016).
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